Wohnung nach Todesfall auflösen. Checkliste und Fristen für Angehörige in Bayern

Veröffentlicht am
October 1, 2026
Dachboden wird entrümpelt und Kartons abgetragen, Adam Pohl Haushaltsauflösungen

Die ersten Tage nach dem Tod. Das ist jetzt wirklich wichtig

Der Schlüssel liegt in deiner Hand, die Wohnung ist still, und du weißt nicht, wo du anfangen sollst. So fühlt sich ein Todesfall in der Familie meistens an. Trauer und Termindruck gleichzeitig.

Hier ist der Punkt. In den ersten Tagen geht es nicht um die Wohnung, sondern um die Pflichtmeldungen. Die Sterbefallanzeige beim Standesamt muss in Bayern spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen. Die Sterbeurkunde kostet 12 Euro. Bestelle gleich mehrere Ausfertigungen, du brauchst sie für Bank, Versicherungen und Vermieter.

Bestattung oder Einäscherung müssen nach Paragraf 19 BayBestV binnen acht Werktagen erfolgen. Eine Urne darf bis zu drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden. Erst danach denkst du an die Wohnung. Wirklich.

Wer darf die Wohnung betreten und wer muss die Auflösung veranlassen?

Eine sensible Frage, die viele Angehörige nicht stellen. Solange ungeklärt ist, wer Erbe ist, darf die Wohnung nicht einfach geräumt werden. Auch nicht von engsten Verwandten.

Den Schlüssel hat in der Regel der Vermieter oder ein im Testament benannter Bevollmächtigter. Geh zu zweit rein und dokumentiere, was vorgefunden wird. Schmuck, Bargeld und wichtige Unterlagen fotografieren und sicher verwahren.

Räumungspflichtig sind am Ende die Erben, also die Erbengemeinschaft. Solange unklar ist, wer überhaupt erbt, sollte niemand voreilig Hausrat entsorgen. Warum das so entscheidend ist, kommt gleich.

Mietvertrag kündigen nach dem Todesfall. Fristen und Sonderkündigungsrecht nach §580 BGB

Die Sache ist diese. Mit dem Tod endet der Mietvertrag nicht automatisch. Er läuft weiter, und die Miete läuft weiter. Bis jemand handelt.

Hier kommen zwei Paragrafen ins Spiel. Paragraf 580 in Verbindung mit Paragraf 573d BGB regelt das Sonderkündigungsrecht beim Tod des Mieters. Sowohl die Erben als auch der Vermieter dürfen außerordentlich kündigen. Doch jetzt kommt die wichtigste Frist im ganzen Prozess. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Tod erklärt werden. Das ist eine Ausschlussfrist. Wer sie verpasst, bleibt am normalen Mietvertrag hängen.

Auch bei einer fristgerechten Sonderkündigung gilt dann die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Du hast also realistisch vier Monate, in denen Miete läuft und in denen die Wohnung geräumt werden muss.

Paragraf 563 BGB regelt einen Sonderfall. Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder oder andere im Haushalt lebende Familienangehörige treten automatisch in den Mietvertrag ein. Wer das nicht will, kann ebenfalls binnen eines Monats außerordentlich kündigen.

Erbe annehmen oder ausschlagen. Diese Folgen hat deine Entscheidung für die Wohnung

Was bedeutet das konkret für dich? Bevor du auch nur einen Karton aus der Wohnung trägst, muss klar sein, ob du das Erbe überhaupt annehmen willst.

Nach Paragraf 1944 BGB hast du sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Die Frist startet, sobald du vom Erbfall und deiner Erbenstellung erfährst. Bei Auslandsbezug sind es sechs Monate. Gibt es ein Testament, läuft die Frist erst, wenn das Nachlassgericht den Inhalt offiziell mitteilt. Verstreicht die Frist, gilt das Erbe als angenommen. Samt aller Schulden.

Jetzt der typische Fehler. Wer das Erbe ausschlagen will, darf vorher nichts aus der Wohnung mitnehmen. Kein Schmuck, kein Bild, kein Erinnerungsstück. Gerichte werten so etwas regelmäßig als konkludente Annahme. Damit bist du Erbe, ob du willst oder nicht, inklusive aller Verbindlichkeiten des Verstorbenen.

Die Regel ist einfach. Erst die Erbfrage klären, dann räumen. Niemals umgekehrt. Dieser Beitrag ist allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei größerem Nachlass oder Verdacht auf Überschuldung gehört der Anruf beim Anwalt oder Notar vor jeden Räumungstermin.

Schritt für Schritt durch die Wohnungsauflösung. Deine Checkliste für Bayern

Wenn die Erbfrage geklärt ist und die Mietkündigung raus ist, kannst du strukturiert vorgehen. Hier die Reihenfolge, die sich aus unseren Einsätzen im Landkreis Starnberg und Fürstenfeldbruck bewährt hat.

Horizontale Fristen-Timeline: 5 Meilensteine zur Wohnung auflösen nach Todesfall – von 3 Werktagen bis 3 Monaten
Fünf Fristen, die Angehörige nach einem Todesfall in Bayern kennen müssen.
  1. Wichtige Dokumente sichern. Bankunterlagen, Versicherungspolicen, Stammbuch, Testament, Grundbuchauszüge, Rentenbescheide in eine Box.
  2. Versicherungen und Verträge informieren. Unfallversicherung binnen 48 Stunden, Lebens- und Sterbegeldversicherung unverzüglich. Strom, Gas, Wasser, Internet jeweils mit zwei Wochen Kündigungsfrist auf den Todestag oder Räumungstag.
  3. Erinnerungsstücke aufteilen. Familie an einem Tag zusammenholen, gemeinsam sichten. Was bleibt in der Familie, was wird verkauft, was wird gespendet.
  4. Wertgegenstände schätzen lassen. Antike Möbel, Schmuck, Münzen, Bilder. Ein lokaler Auktionator oder Antiquitätenhändler hilft. Nicht alles, was alt aussieht, ist wertlos.
  5. Spenden organisieren. Gut erhaltene Kleidung, Geschirr und Möbel nehmen Sozialkaufhäuser im Landkreis gern an. Caritas Starnberg und das Möbellager in Fürstenfeldbruck holen größere Sachen oft selbst ab.
  6. Sperrmüll anmelden oder Räumung beauftragen. Die Sperrmüllabholung über den Landratsamt-Service hat Wartezeiten von mehreren Wochen. Bei Fristdruck ist ein Komplettservice meistens schneller.
  7. Wohnung besenrein übergeben. Möbel raus, Boden kehren, grobe Verschmutzungen entfernen. Mehr verlangt der Bundesgerichtshof nicht.

Bei Räumungen im Erbfall machen wir kostenlos eine Vor-Ort-Besichtigung und kalkulieren einen Festpreis. Wertanrechnung für Antikmöbel, Münzen oder Schmuck wird vorab transparent abgezogen. Du weißt also vorher, was unter dem Strich übrig bleibt.

Adam Pohl Haushaltsauflösungen arbeitet als Komplettanbieter aus einer Hand, ohne Subunternehmer. Räumung, fachgerechte Entsorgung über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und auf Wunsch die Renovierung danach laufen über dasselbe Team. Aktuell 5,0 von 5 Sternen aus 20 Google-Bewertungen. Schreib uns oder ruf an, wir besprechen die nächsten Schritte gemeinsam.

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Sprich uns an, wenn du eine Wohnung nach einem Todesfall auflösen musst. Wir kommen für eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung vorbei und besprechen mit dir die nächsten Schritte. Telefon +49 15150430354 oder E-Mail kontakt@pohl-adam.de, Hakenholzweg 6 in 82205 Gilching.

Häufige Fragen

Wer muss die Wohnung des Verstorbenen räumen?

Räumungspflichtig sind die Erben beziehungsweise die Erbengemeinschaft. Solange die Erbfolge nicht geklärt ist, sollte niemand voreilig Hausrat entsorgen, sonst gilt das als Erbschaftsannahme.

Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt werden?

Mit Sonderkündigung nach Paragraf 580 BGB hast du etwa vier Monate Zeit. Ein Monat zur Kündigungserklärung, danach drei Monate gesetzliche Kündigungsfrist bis zur Räumung.

Darf ich Möbel mitnehmen, wenn ich das Erbe ausschlage?

Nein. Wer Gegenstände aus der Wohnung entnimmt, signalisiert dem Gericht die Annahme des Erbes. Damit haftest du auch für etwaige Schulden des Verstorbenen.

Quellen

§ 1944 BGB Ausschlagungsfrist – Bundesministerium der Justiz

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§ 19 BayBestV Bestattungs- und Beförderungsfrist – Freistaat Bayern

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Haushaltsauflösung. Verträge eines Verstorbenen richtig kündigen – Verbraucherzentrale Brandenburg

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